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FFP2 Masken Pflicht

Der Herbst steht nicht mehr nur vor der Tür, sondern er ist eingetreten. Dies bedeutet aber nicht nur, dass demnächst die Wälder schön bunt werden, sondern auch, dass neue Covid-Schutzmaßnahmen greifen.

Deswegen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.10.2022 eine FFP2 Maske für einen Besuch in unserer Praxis Pflicht ist. Darüber hinaus bitten wir Sie, nur zwingend erforderliche Begleitpersonen mit in unsere Praxisräume zu bringen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Ihr Praxis-Team!

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