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Corona: Ab dem 25.1.2021 nur mit OP- oder FFP2-Maske in die Praxis

Liebe Patientenbitte beachten Sie, daß ab dem 25.1.2021, gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, unsere Praxis nur mit medizinischen (OP-Maske) oder FFP2-Masken betreten werden darf.Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen

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